Die Dachbodentreppe im Eigenbau

Wer seinen Dachboden ausbaut, kommt um eine neue Treppe ins Obergeschoss nicht drum herum. Treppen sind teuer und vor allem ausgefallene Modelle oder spezielle Anfertigungen können ein ganz schönes Loch auf dem Konto hinterlassen. Auch gesetzliche Richtlinien die es für den Bau von Treppen gibt müssen korrekt eingehalten werden.

Wer sich an solche Vorgaben hält und handwerklich etwas drauf hat, kann auch selbst eine solche Treppe errichten. Wichtig ist ein präzises Arbeiten und gutes Material. Bevor es mit dem Bau allerdings los gehen kann braucht man in jedem Falle eine Baugenehmigung.

Grundlegend gilt dass die Breite der Treppe mindestens ein Meter betragen muss, in geschlossenen Wohnungen reicht auch eine Breite von 80 cm. Wichtig ist auch dass ein Geländer angebracht wird. Überschreitet die Treppe eine Breite von 125 cm muss sogar beidseitig eine Halterung vorhanden sein. Das Geländer muss Hierbei eine Höhe von 90 cm haben. Wenn die Treppe mehr als 12 Meter hinauf geht muss das Geländer sogar nochmal 20 cm höher sein. Im Gegensatz zur Bodentreppe sehen diese Richtlinien bei kleineren Treppen für Dachgeschosse zum Teil aber nochmals anders aus!

Auch die Höhe der einzelnen Stufen ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine Stufe darf nämlich maximal 19 cm hoch sein, und auch die Fläche der Stufe darf nicht geringer als 26 cm tief sein. Außerdem muss die Durchgangshöhe mindestens zwei Meter betragen.

Wer sich nun bei all diesen Auflagen an den eigenen Bau wagt, sollte sich an eine Konzeption wagen, denn gute Planung ist hier die halbe Miete. Auch eine gute Materialauswahl gehört hier dazu. Wer nicht recht weiß, sollte sich lieber nochmal beim Fachmann informieren. Eine gute Möglichkeit ist auch die Unterstützung eines Schreiners oder Tischlers einzufordern. Oder zumindest das Konzept von einem Profi erstellen zu lassen, dann wird die Treppe sicher auch keine wackelige Angelegnheit.

Kommentieren