Wasserdichte Verträge beim Hausbau
Ein Mann ein Wort, das gilt für Ehrenmänner, aber im Baugewerbe gibt es auch faule Schafe. Der schlimmste Fall ist über den Tisch gezogen zu werden. Damit das nicht passieren kann, sollten Verträge abgeschlossen werden, die wasserdicht sind. Die Krux wasserdichter Verträge ist eine präzise Formulierung, die im Notfall auch ein Anwalt übernehmen kann. Der sollte auf jeden Fall bei großen Verträgen hinzugezogen werden. Generell gilt, dass der Bauherr aus juristischer Sicht selbst für den Bau und die Baustelle verantwortlich ist. Gerade aus diesem Grund, sollte man sich absichern.
Als Vertragsgrundlage kann die Verdingungsordnung für Bauleistungen verwendet werden. Sie wurde als Schutz für Bauherren entwickelt und fungiert als Garantie für das erworbene Objekt. Da ein Haus länger bestehen sollte als zwei Jahre, ist es nicht verkehrt, weitere Regelungen zusätzlich der Verdingungsordnung für Bauleistungen abzuschließen, die über den vorgesehen zwei Jahreszeitraum hinaus geht. So können Schäden auch nach dem Zeitraum als Garantiefall gelten gemacht werden.
Die Formulierung über die Abnahme in der Verdingungsordnung sollte jeder Bauherr für sich vorteilhafter formulieren, sodass man nicht Verantwortung für Schäden übernimmt, die man nicht gesehen hat. Die Abnahme ist eine heikle Angelegenheit, da man zu diesem Zeitpunkt bestätigen muss, dass der Bau in einem einwandfreien Zustand ist. Er wird so übergeben, wie er vertraglich vereinbart wurde. Danach ist kein Meckern mehr möglich, auch wenn einem nachträglich Mängel und Pfuscherei auffallen. Dabei zu beachten ist, dass der Bau sechs Tage nach Einzug oder zwölf Tage nach angezeigter Fertigstellung auch ohne Formalitäten als abgenommen gilt.
Man sollte sich also absichern, und bei der Abnahme einen qualifizierten Experten hinzuziehen. Das kann beispielsweise ein Architekt sein. So lassen sich böse Überraschungen nach dem Einzug vermeiden.